Rechtliche Grundlagen und Berichte der ARD

Medienverbund mit gesetzlichem Auftrag

Der gemeinwohlorientierte Auftrag der ARD sowie der einzelnen Landesrundfunkanstalten ist im Medienstaatsvertrag (§26 MStV) und in den Rundfunkgesetzen der Länder formuliert. Diese legen auch die Anzahl der Programme in TV und Radio fest. Die Angebote der ARD in Hörfunk, Fernsehen und im Netz sollen informieren, bilden, beraten und unterhalten. Sie sind barrierefrei und allgemein zugänglich, um alle gesellschaftlichen Gruppen jeden Alters in Deutschland zu versorgen: von Nachrichten, Filmen, Dokumentationen über Sport, Comedy, Shows bis hin zu Wortradio, Podcasts und Konzerten. Aber auch weitere rechtliche Grundlagen bilden den Rahmen für das Handeln der ARD wie z. B. der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag oder die EU-Datenschutzgrundversorgung. Anbei finden Sie die wichtigsten rundfunk- bzw. ARD-spezifischen Gesetzestexte.

Zudem bringt sich die ARD, in vielen Fällen auch gemeinsam mit anderen Organisationen, anlassbezogen in rechtliche sowie regulatorische Fragen und Diskussionen ein, die den Medienverbund betreffen. Diese Dokumente, Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht die ARD transparent unter der Rubrik "Standpunkte".

Rechtsgrundlagen der ARD

Berichte der ARD

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11.12.2024