Alle zwei Jahre geben die ARD-Landesrundfunkanstalten genauso wie das ZDF und das Deutschlandradio gegenüber den Landesparlamenten einen schriftlichen Bericht zur Information über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage ab. Dieses Verfahren wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt.
Der Bericht 2024 enthält detaillierte Finanzdaten, Angaben zu ausgewählten Gemeinschaftseinrichtungen, die Positionierung der ARD zum 24. Bericht der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) und sowie eine Darstellung zum gesellschaftlichen Wert der ARD.
24.6.2024