Die Grundsätze für die Zusammenarbeit in der ARD gelten für das ARD-Gemeinschaftsprogramm "Erstes Deutsches Fernsehen" sowie die anderen Gemeinschaftsprogramme und -angebote des Medienverbundes. Sie verpflichten diese zu Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung der Bevölkerung im Lichte des Artikel 5 GG. Dabei haben diese Programme bzw. Angebote als Faktor und Medium des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Programme und Angebote zu berücksichtigen.
25.5.2022