ARD-Satzung

Die ARD-Satzung ist das Gründungsdokument der ARD. In insgesamt neun Paragraphen setzt sie den Rahmen für die interne Zusammenarbeit und regelt die Vertretung der ARD nach außen.

Paragraph 2 Absatz 1 weist der Arbeitsgemeinschaft u.a. folgende Aufgaben zu: "a) Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Rundfunkanstalten bei der Ausübung von Hoheitsrechten auf dem Gebiet des Rundfunks; b) Wahrnehmung sonstiger gemeinsamer Interessen der Rundfunkanstalten; c) Bearbeitung gemeinsamer Fragen des Programms sowie gemeinsamer Fragen rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Art ...". Darüber hinaus können der ARD durch die Mitgliederversammlung weitere Aufgaben zugewiesen werden (§ 3 Abs. 3).

Im Weiteren regelt die Satzung auch die Wahl und die Kompetenzen der geschäftsführenden Rundfunkanstalt (§ 3), das Verfahren der Beschlussfassung (§ 4), Art und Durchführung der Mitgliederversammlungen (§ 5), die Kompetenzen der Konferenz der Gremienvorsitzenden (§ 5a) sowie die Aufbringung der Mittel, die zur Umsetzung von Beschlüssen erforderlich sind (§ 6).

25.11.2020