Dreistufentests leisten Beitrag zur Konkretisierung des Auftrags der ARD

Die ARD erstellt und verbreitet Inhalte verschiedenster Art. Die Inhalte sollen bilden, sie sollen informieren, beraten und unterhalten – und das auf allen Verbreitungswegen und für alle Gruppen der Bevölkerung. Das bedeutet auch, dass die Inhalte neben der linearen Verbreitung in Fernsehen und Radio auch non-linear, z.B. im Internet zu finden sein müssen. Auch dort gilt es, qualifizierte Informationen nach hohen Qualitätsstandards und wertige Unterhaltung für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Hoheit über das Programm der ARD haben dabei die ARD-Rundfunkanstalten. Wie sie ihren Programmauftrag umsetzen, prüfen die Rundfunkräte der neun Landessender und der ARD-Programmbeirat – als demokratische Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Programms. Das gilt natürlich auch für die Umsetzung und die Qualität der Inhalte im Internet – der Telemedienangebote. Näher geregelt ist dies im Medienstaatsvertrag (MStV).

Im Rahmen der sogenannten Dreistufentest-Verfahren obliegt den Rundfunkräten in diesem Kontext die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote. Wie das Verfahren abläuft, regelt §32 Abs. 4-7 MStV: auf drei Prüfstufen wird überprüft, ob neue Telemedienangebote oder bestehende mit wesentlichen Änderungen dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Diese beschäftigen sich damit, (1) inwieweit das Angebot oder die wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen entspricht, (2) in welchem Umfang durch das Angebot oder die wesentliche Änderung in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und (3) welcher finanzielle Aufwand für das Angebot oder die wesentliche Änderung erforderlich ist.

Ausschlaggebend ist im Verfahren die publizistische Qualität: öffentlich-rechtliche Web-Inhalte sollen den gesellschaftlichen Diskurs fördern, Orientierungshilfe bieten und die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen fördern. Diskutiert werden im Laufe der Verfahren zum Beispiel die Verlängerung von Verweildauern, damit Inhalte für die Nutzerinnen und Nutzer länger verfügbar sind, oder um die Frage nach dem Einsatz von Drittplattformen (wie z.B. Youtube oder Facebook) für öffentlich-rechtliche Inhalte. Die Verfahrensregeln gewährleisten Unabhängigkeit, Transparenz und Neutralität der Dreistufentest-Verfahren. Die Öffentlichkeit wird auf den Webseiten der jeweils zuständigen Rundfunkräte regelmäßig zum aktuellen Stand informiert.

Insgesamt werden momentan 17 Telemedienangebote der ARD geprüft, darunter fünf ARD-Gemeinschaftsangebote und drei mit dem ZDF kooperierte Angebote. Dies erfordert einen erheblichen Koordinationsaufwand, den die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) übernimmt. Die Mitglieder ihres Telemedienausschusses sehen in der Durchführung der Verfahren einen verantwortungsvollen Beitrag zur Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Der Dreistufentest ist nicht nur ein komplexes Verfahren, sondern auch Gelegenheit, die Qualitätsdebatte in den Rundfunkräten zu intensivieren.

Bei den Diskussionen zur Relevanz der Angebote für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft und ihren Beitrag zum publizistischen Wettbewerb sind – neben Stellungnahmen betroffener Marktteilnehmer – Rückmeldungen an die Rundfunkräte aus allen Teilen der Gesellschaft, sei es über Verbände, sei es von Einzelpersonen willkommen.

Übergeordnetes Anliegen der Rundfunkräte ist es, dass die von ihnen kontrollierten Angebote einen spürbaren Beitrag zu einer informierten Öffentlichkeit leisten und im beständigen Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern aufgewertet werden.

28.10.2021