Geschäftsberichte der ARD-Sender

Berichte der Landesrundfunkanstalten und Bericht der ARD

Erläuterung der Geschäftstätigkeiten gegenüber der Öffentlichkeit

Jede der neun Landesrundfunkanstalten der ARD veröffentlicht jährlich einen Bericht über ihre Geschäftstätigkeit. Diese Berichte gehen den jeweiligen Landesparlamenten und Rechnungshöfen zu und sind auch öffentlich einsehbar. Sie können jederzeit auf den Internetseiten der Sender abgerufen werden.

Die Landesrundfunkanstalten informieren mit diesen Berichten die Rundfunk- und Verwaltungsräte über ihre Vermögens- und Ertragsverhältnisse sowie die Beziehungen zu Beteiligungsunternehmen. Breiten Raum nimmt auch die Beschreibung der Programmleistungen ein.

Die in den Berichten enthaltenen Wirtschaftszahlen und -daten zu den Geschäftstätigkeiten der Landesrundfunkanstalten sind den jeweiligen handelsrechtlichen Jahresabschlüssen entnommen, die von externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft und testiert sowie anschließend von den zuständigen Aufsichtsgremien der Häuser, den Rundfunk- und Verwaltungsräten, bestätigt werden. Die Gremien üben in ihrer Funktion als Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen an dieser Stelle eine entscheidende Kontrollfunktion aus, weil sie die sogenannte Entlastung der Geschäftsführung verantworten. Auch die Landesrechnungshöfe haben umfangreiche Prüfrechte.

Zu den Berichten sind die Landesrundfunkanstalten auf der Grundlage ihrer jeweiligen landesspezifischen Gesetze bzw. Staatsverträge verpflichtet. Form und Bezeichnung der Berichte unterscheiden sich daher: So sind es bei einigen Sendern "Geschäftsberichte", bei anderen zum Beispiel "Jahresberichte" oder "Entwicklungsberichte".

Alle zwei Jahre informieren die Landesrundfunkanstalten der ARD die Landesparlamente  in einem gemeinsamen Bericht über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage.

Ebenfalls zweijährlich übermitteln die Landesrundfunkanstalten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ihre Finanzbedarfsanmeldungen, in denen sie ihre voraussichtlichen Einnahmen – durch Rundfunkbeiträge, Werbung und Sonstiges – ihrem Finanzbedarf der kommenden Jahre gegenüberstellen. Die KEF prüft diese Anmeldungen und legt als Ergebnis den für den Rundfunk zuständigen Länderparlamenten ihren KEF-Bericht vor. In der Regel enthält jeder zweite Bericht zudem eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags in der nächsten Beitragsperiode, über den ebenfalls die Länderparlamente entscheiden.

5.8.2024