ARD-Erfolg gegen unerlaubte Übernahme von Bildmaterial am Wahlabend: Die Übernahme von ARD-Bildmaterial durch Bild TV am Abend der Bundestagswahl war urheberrechtswidrig. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Dezember wurde nun vom Berliner Kammergericht bestätigt. In der Berufungsverhandlung bekräftigten die Richter: Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen sei rechtswidrig gewesen. Beide Live-Übernahmen waren ohne jegliche Vorabsprachen mit der ARD erfolgt. Anders als das Landgericht erklärte das Kammergericht darüber hinaus auch die Übernahme eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak für unzulässig.
Bereits im vergangenen November war das ZDF mit einer Klage gegen Bild TV beim Landgericht Köln erfolgreich gewesen: Bild TV hatte ebenfalls am Wahlabend Teile der im ZDF gesendeten Berliner Runde live im eigenen Programm übertragen. Auch dies verstieß nach Auffassung des Landgerichts Köln gegen das Urheberrecht.
20.9.2022