Die öffentlich-rechtlichen Sender haben ihren mittelfristigen Finanzbedarf für die Jahre 2021 bis 2024 vorgelegt. In ihrer Anmeldung für den 23. Bericht der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestätigen die Berechnungen im Wesentlichen einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro.
Die KEF hatte den Finanzbedarf für den Zeitraum bereits im Jahr 2020 ermittelt (22. KEF-Bericht). Mit dem nun anstehenden Zwischenbericht (23. KEF-Bericht) überprüft die KEF die Prognosen und dokumentiert Veränderungen für diesen Zeitraum
ARD, ZDF und Deutschlandradio werden den Weg des sparsamen Wirtschaftens konsequent fortsetzen und weitere Kooperationen untereinander prüfen. Gleichwohl befinden sich die Sender seit Januar 2021 in einer Situation, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr bedarfsgerecht finanziert ist.
Als einziges Bundesland hatte Sachsen-Anhalt im Dezember den 1. Medienänderungsstaatsvertrag nicht ratifiziert und damit die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags für die kommenden vier Jahre zum 1. Januar 2021 verhindert – sodass die Sender weiter mit einem Beitrag von 17,50 statt 18,36 Euro auskommen müssen. Das stellt alle Sender vor enorme Herausforderungen. In allen Rundfunkanstalten werden sich spätestens im Jahr 2022 Auswirkungen auf das Programm nicht mehr vermeiden lassen.
Mit der Anmeldung zum 23. KEF-Bericht übermitteln ARD, ZDF und Deutschlandradio die mittelfristigen Finanzplanungen für den Zeitraum 2021 bis 2024 an die KEF. Dazu sind sie staatsvertraglich verpflichtet. Der Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) ist seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht worden und wurde zwischenzeitlich gesenkt. Im Jahr 2020 hatte die KEF eine Anpassung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro empfohlen.
30.4.2021