Die ARD begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Richterinnen und Richter haben den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Die Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, den Landtag nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrags abstimmen zu lassen, war verfassungswidrig.
Damit hat das Gericht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio deutlich bekräftigt.
Dazu der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow:
"Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von politischen Interessen erfolgen. Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen. Unabhängig davon werden wir die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags weiter konstruktiv begleiten und mitgestalten."
Die Anpassung des Rundfunkbeitrags sollte eigentlich zum 1.1.2021 in Kraft treten. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagene moderate Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent war zunächst von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet worden.
15 von 16 Länderparlamenten hatten dem zugestimmt.
Nur im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde nicht abgestimmt und die Entscheidung so blockiert. ARD, ZDF und das Deutschlandradio sahen die Finanzierung des Programms gefährdet und hatten deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Das Gericht hat beschlossen, dass der von der KEF vorgeschlagene Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro ab 20. Juli 2021 vorläufig in Kraft treten kann.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.
5.8.2021