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Die ARD respektiert den parlamentarischen Prozess in der Diskussion um den Rundfunkbeitrag. Viele Behauptungen in der hitzig geführte Debatte entsprechen allerdings nicht den Tatsachen.
Es gibt keinen "Grundauftrag", aber eine sogenannte "Grundversorgung". Die Grundversorgung umfasst neben der Information, Bildung, Kultur auch den Bereich Unterhaltung.
Hier beispielhaft der Programmauftrag des WDR (laut WDR-Gesetz): "Der WDR hat in seinen Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Die Angebote haben der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Der WDR hat Beiträge zur Kultur und Kunst anzubieten. Das Programm soll das friedliche und gleichberechtigte Miteinander der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sprachen im Land fördern und diese Vielfalt in konstruktiver Form abbilden."
In Deutschland zahlt seit 2013 nur noch jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag. Das Beitragsmodell hat seinerzeit das Gebührenmodell abgelöst. Dabei gilt das Solidarprinzip: Wer sich den Beitrag nicht leisten kann, weil er Sozialleistungen erhält, kann sich befreien lassen. Mehr als 3 Millionen Privatpersonen sind befreit oder zahlen einen ermäßigten Beitrag (Stand: 2019).
Das Gegenteil ist der Fall.
Das suggeriert, dass die Öffentlich-Rechtlichen den Zeitpunkt frei gewählt hätten. Das KEF-Verfahren ist aber gesetzlich festgelegt und folgt einem Vier-Jahres-Turnus, der sogenannten Beitragsperiode. Die aktuelle Periode (17,50 Euro) endet Ende 2020.
Zum ersten Mal seit zwölf Jahren sieht die Empfehlung der KEF wieder eine Beitragspassung vor. Die Länderchefs und -chefinnen bezeichnen diese Erhöhung um 86 Cent als „moderat“. 2015 wurde der Beitrag sogar von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt.
Die Landesrundfunkanstalten und ihre Intendantinnen und Intendanten können selbst keine Sender "abschalten". Sie haben für ihre Programme einen Auftrag vom Gesetzgeber. In dem jeweiligen Landesgesetz sind die Anforderungen und zum Beispiel die Zahl der Radiosender genau festgelegt. Also müsste die Politik den jeweiligen Auftrag überprüfen und gegebenenfalls neu fassen, falls die Gesamtzahl der Sender sinken soll.
Die ARD hat vor drei Jahren zusammen mit dem ZDF und dem Deutschlandradio das Vorhaben „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“ aufgesetzt. Mit dieser größten Reform in der Geschichte der ARD werde bis 2028 insgesamt 588 Millionen Euro eingespart – insbesondere in der Verwaltung (durch Standardisierung und Digitalisierung).
Zudem sind die einzelnen Landesrundfunkanstalten dabei, sich neu zu strukturieren, um den digitalen Anforderungen zu entsprechen und um kostengünstiger zu arbeiten. Zuletzt haben unter anderem der NDR und der RBB weitreichende Sparprogramme aufgelegt.
Eine Reform, die alle Landesrundfunkanstalten betrifft, ist die Neuregelung der Altersversorgung. Diese Reform führt bis 2024 zu Einsparungen von mehr als einer Milliarde Euro.
Die Vorschläge zur großen Strukturreform haben ARD, ZDF und Deutschlandradio der Rundfunkkommission der Länder übergeben. Die Sender haben die Strukturreform maßgeblich mit Projekten gefüllt. Darüber hinaus gibt es weitere Vorschläge und Forderungen (z.B. Flexibilisierung des Auftrags, Budgetierung der Anstalten).
Aber: Änderungen der Landesmediengesetze, in denen der Auftrag der Sender festgeschrieben ist, können diese nicht selbst verändern (siehe auch Punkt 5).
Die ostdeutschen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – beispielsweise im Sendegebiet des MDR – finanzieren mit ihrem Beitrag in erster Linie den MDR sowie anteilig das ZDF und das Deutschlandradio. Durch einen internen Finanzausgleich innerhalb der ARD zahlt der MDR zudem jährlich einen einstelligen Millionenbetrag an den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Den Großteil in diesem solidarischen Finanzausgleich zahlen jedoch die großen Landesrundfunkanstalten wie WDR, SWR, NDR und BR.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die hart von der Corona-Krise getroffen wurden, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn ihre Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war. Die geschlossen Tage lassen sich dabei auch über größere Zeiträume addieren. Damit kommen ARD, ZDF und Deutschlandradio eben jenen Unternehmen entgegen, die große Verluste durch die Corona-Krise einfahren. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, können sich jederzeit vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Aktuell sind rund 3 Millionen Privatpersonen befreit bzw. zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Neben den ostdeutschen Standorten von MDR, RBB und NDR sitzen in Potsdam noch die Gemeinschaftseinrichtungen ARD-Playout-Center, ARD-Digital und ARD-Text. Zudem gibt es die beiden großen Gemeinschaftseinrichtungen KiKA in Erfurt und ARD-Hauptstadtstudio in Berlin. Auch ein Standort des Deutschen Rundfunkarchivs befindet sich in Ostdeutschland.
Außerdem haben die Intendanten und Intendantinnen der ARD beschlossen, den Standort eines neuen Kulturangebots der ARD 2021 im Sendegebiet des MDR anzusiedeln. Darüber hinaus werden viele Sendungen und Filme durch Gemeinschaftsetats der ARD in Ostdeutschland hergestellt: "In aller Freundschaft", "In aller Freundschaft - die jungen Ärzte", "Weißensee", "Der Turm", "Familie Dr. Kleist", "Brisant", u.v.m.
Das Gehalt der Intendantinnen und Intendanten legen die Aufsichtsgremien der Sender fest. Keine Intendantin und kein Intendant verdient doppelt so viel wie der Bundespräsident. Einige weniger, einige mehr. Der WDR-Intendant verdient rund 395.000 Euro, der Bundespräsident rund 325.000 (inklusive Aufwandsentschädigung).
Eine deutliche Mehrheit von 84 Prozent der Erwachsenen ab 14 Jahren findet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor allem auch in der Corona-Situation wichtig oder sehr wichtig für die Allgemeinheit. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Zustimmung groß: 79 Prozent der Menschen dort halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für nicht verzichtbar.
Die Gesamtkosten für festangestelltes Personal (d.h. Gehalt, Sozialleistungen, Altersversorgung) liegt in der ARD bei rund 36 Prozent der Gesamtaufwendungen. Das System der Altersversorgung für Mitarbeiter*innen wurde zudem 2017 gemeinsam mit den Tarifparteien reformiert und die Kosten erheblich gesenkt.
Die ARD investiert rund 80 Prozent ihrer Mittel unmittelbar ins Programm. Knapp 40 Prozent allein für den Einkauf von Programm (Ko- und Auftragsproduktionen, Erwerb von Senderechten/Lizenzen für Filme inkl. Sport, Vergütungen für freie Mitarbeiter). Dazu kommen die Kosten für Eigenproduktionen – die gerade im Hörfunk und in der Information in erster Linie mit Personal- und Produktionskosten verbunden sind.
Die ARD trägt jährlich 7,7 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei. Das entspricht dem 1,4-fachen der Beitragseinnahmen. Neben den festangestellten Mitarbeitern beschäftigt die ARD regelmäßig rund 100.000 freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Mit nahezu 3.500 Ausbildungsverhältnissen pro Jahr leistet die ARD einen besonderen Beitrag für die Berufsbildung junger Menschen. Die ARD hat 2019 für 845,5 Millionen Auftragsproduktionen in Deutschland beauftragt.
Das Gegenteil ist der Fall. Am 11.9.2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Rundfunkgebühr (Zeitraum 2005-2008) erhöht werden muss – entgegen dem Ansinnen der Länder.
Jeden Tag schenken 80 Prozent der Menschen in Deutschland der ARD ihre Aufmerksamkeit. In einer Woche sind es 94 Prozent. Sie nutzen dabei im Durchschnitt fünf Programmangebote im Fernsehen, Radio oder Internet (vgl. ARD Akzeptanzstudie 2018).
9.12.2020