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Die Rundfunklandschaft in Deutschland ist stark geprägt von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch aktuell steht eine Entscheidung aus. Es geht um die Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent.
ARD, ZDF und das Deutschlandradio haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Konkret geht es um die Anpassung der Rundfunkbeitrags um 86 Cent – eigentlich vorgesehen für die Zeit ab dem 1. Januar 2021.
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags so auf juristischem Weg erreichen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember 2020 vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen. Weil die Zustimmung aller Bundesländer Voraussetzung ist, kann der Staatsvertrag vorerst nicht in Kraft treten.
Die Rundfunkfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht und damit ein sehr hohes Gut. Das Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen über die Jahrzehnte klargemacht, wie wichtig die Rolle der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) ist, um ein staatsfernes Verfahren zu gewährleisten. Die KEF soll eine von der Politik unabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen. Damit sind der Politik auch enge Grenzen gesetzt, wenn sie von dem Beitragsvorschlag der KEF abweichen will.
Es ist nicht der einzige Punkt, bei dem das Bundesverfassungsgericht weitreichende Entscheidungen für das Rundfunksystem in Deutschland getroffen hat. Ein Überblick.
17.12.2020