Die Lage in Sachsen-Anhalt zeigt: Es ist aktuell nicht mehr mit einer Zustimmung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags zu rechnen. Damit ist die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 nicht mehr gesichert, die von der unabhängigen Kommission KEF in einem aufwändigen Verfahren ermittelt wurde. Deshalb werden die Landesrundfunkanstalten der ARD gemeinsam das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Die Rundfunkfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht und damit ein sehr hohes Gut. Das Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen über die Jahrzehnte klargemacht, wie wichtig die Rolle der Kommission KEF ist, um ein geschütztes Verfahren zu gewährleisten. Die KEF soll sicherstellen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von der Politik begutachtet und festgestellt wird. Damit sind der Politik auch enge Grenzen gesetzt, wenn sie von der Beitragsempfehlung der KEF abweichen will.
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: "Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpassung des Rundfunkbeitrags scheitert bundesweit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Ministerpräsident die Gesetzesvorlage zurückgenommen hat. Im Verfahren wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten. Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden."
8.12.2020