In seiner Sitzung am 1.11.2024 beschloss der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) eine umfassende Qualitätsrichtlinie für alle Programmangebote des hr. Sie fußt auf der ARD-Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte in der Fassung vom November 2023, die sich ausschließlich auf "Das Erste"und die ARD Mediathek und die Zulieferungen des hr zum Gemeinschaftsangebot bezieht. Die erweiterte hr-Qualitätsrichtlinie umfasst allgemeine inhaltliche und formale Qualitätsstandards für alle Angebote des hr, die durch zusätzliche Standards für den Hörfunk, für digitale Audio-Angebote und die Regionalität als eine der Kernkompetenzen des Hessischen Rundfunks ergänzt wurden.
Nach Inkrafttreten der ARD-Qualitätsrichtlinie hat der Rundfunkrat insbesondere in den Sitzungen seiner Programmausschüsse neue Verfahrensverweisen zur regelmäßigen, anlassunabhängigen und vertieften Beobachtung der Programme und Angebote des Hessischen Rundfunks erprobt. Die Erfahrungen flossen jetzt in einen Beschluss zu Standards und Verfahren der Programmbeobachtung ein. Der Leitfaden sieht einen Halbjahresplan für die Schwerpunkte der Programmbeobachtung vor und verpflichtet alle Mitglieder des Rundfunkrats zur Teilnahme an den Programmbeobachtungen. Sie werden insbesondere durch die Gremiengeschäftsstelle unterstützt und können interne und externe Beratung anfordern, beispielsweise durch Erkenntnisse aus der Medienforschung.
Harald Freiling, Vorsitzender des hr-Rundfunkrats: "Durch eine systematische und anlassunabhängige Programmbeobachtung werden wir unserer gesetzlichen Aufgabe gerecht, den Intendanten in Programmangelegenheiten zu beraten und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Qualitätskriterien zu überprüfen."
Die hr-Qualitätsrichtlinie und die Anlage mit dem Leitfaden zur Programmbeobachtung stehen auf der Homepage des hr-Rundfunkrats als Download bereit.
11.12.2024