Die Vorsitzenden der ARD-Aufsichtsgremien haben sich in beiden GVK-Sitzungen am 24./25. September 2024 in Köln sowie am 25./26. November 2024 in Mainz insbesondere mit den laufenden Reformprojekten, der Erarbeitung des Public Corporate Governance Kodex der ARD, Finanzthemen und dem Gemeinschaftsprogramm der ARD befasst.
Die Gremienvorsitzenden berieten überdies in ihrer Sitzung im September zur Qualitätsrichtlinie gemäß § 31 Abs. 4 MStV, die im derzeit in einigen Landesrundfunkanstalten mit Blick auf den Hörfunk erweitert wird. Teil der Beratungen in der November-Sitzung waren der Umgang mit Beschwerden, das Fortbildungskonzept für die Gremienmitglieder im kommenden Jahr sowie die Einreichung der Beschwerde beim Bundesverfassungsbericht bezüglich der ausbleibenden Anpassung des Rundfunkbeitrags zum 1.1.2025.
Im Rahmen der regelmäßigen Befassung mit der Programmstrategie von ‚Das Erste‘ hat die GVK die Berichte der ARD-Programmdirektorin, Christine Strobl, und der stv. ARD-Programmdirektorin, Sophie Burkhardt, sowie des ARD-Sport-Intendanten, Tom Buhrow, über die Sportstrategie und die sehr guten Nutzungszahlen des diesjährigen Sportsommers zur Kenntnis genommen. Die GVK betonte die Bedeutung einer crossmedialen Berichterstattung und die erstmals durchgeführten Multistream-Angebote in der ARD Mediathek. Die GVK sprach sich gegen eine staatsvertragliche Deckelung des Sportrecht-Etats aus und hält diese mit Blick auf die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für kontraproduktiv.
Darüber hinaus berichtete Philipp Schild, Programmgeschäftsführer bei funk, über die konsequente Verjüngung des Programmangebots von funk ausgehend von §33 MstV. Die GVK betonte vor diesem Hintergrund die Bedeutung von funk für die Akzeptanz und Innovation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Erschließung neuer Zielgruppen. In ihrer Sitzung im November 2024 hat sie daher nochmals ihre Forderung vom 25.09.2024 nach einer bedarfsgerechten Erhöhung des Programmaufwands für funk bekräftigt.
Mit Blick auf die Beschwerde des Verlegerverbands BDZV bei der EU-Kommission in Brüssel hat die GVK grundsätzlich die Bedeutung des Einsatzes von Text im Rahmen des Telemedienangebots für die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Ein fast vollständiges Textverbot stehe dem klar entgegen.
Überdies befasste sich die GVK mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit im nächsten Jahr, um die Arbeit der GVK bekannter zu machen (z.B. auch durch Teilnahme auf medienpolitischen Foren).
11.12.2024