Bereits im Jahr 2021 hat die GVK koordinierend für die Aufsichtsgremien der ARD-Initiativen zur Gestaltung der Zukunft des Senderverbunds angestoßen, die aktuell umgesetzt werden.
Bereits seit zwei Jahren befasst sich die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) regelmäßig mit Themen wie Compliance, Transparenz und Verbesserung der Aufsicht. Inmitten der unruhigen letzten Monate hat die GVK ihre Anstrengungen weiter verstärkt und auf drei Ebenen Initiativen für eine grundlegende Reform der Aufsicht und damit auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergriffen.
In unmittelbarer Reaktion auf die Vorfälle beim rbb hat die GVK kurzfristig punktuelle Maßnahmen und Verbesserungen in einzelnen Bereichen der ARD (wirksam) eingefordert und wirkt aktiv an deren Umsetzung mit bzw. leistet als koordinierende Instanz für alle Aufsichtsgremien entsprechende Vorarbeit.
Ende August 2022 teilte die GVK mit, eine Reform der gesamten Aufsicht in der ARD anzugehen (vgl. Medieninformation vom 24.8.2022). Im Rahmen der GVK-Sitzung am 25./26. September 2022 hat die GVK von den Intendantinnen und Intendanten der ARD sofortige Optimierungsmaßnahmen in Sachen Transparenz und Compliance-Management der Anstalten gefordert, sowie Handlungsbedarf hinsichtlich einer Stärkung der Aufsicht durch adäquat ausgestattete Gremiengeschäftsstellen im Sinne einer Mindestausstattung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Häusern. Daneben wurde der Grundsatzbeschluss getroffen, gemeinsame Fortbildungsangebote für Gremienmitglieder sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Aufsicht zu schaffen. Das Ergebnis ist u.a. dieser ARD-weite Gremiennewsletter. Im November hat die GVK auf diese Maßnahmen auch mit einer Pressemitteilung öffentlich aufmerksam gemacht (vgl. Medieninformation vom 25.11.2022) und arbeitet seither an deren Umsetzung.
Was die GVK parallel beschäftigt, sind neue, ARD-weite Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben aus dem dritten und vierten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV), die mittelfristig einen Beitrag zur Modernisierung der ARD leisten werden.
Zunächst und vor allem soll von den Rundfunkräten aller Anstalten eine gemeinsame sog. „Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte“ nach § 31 Abs. 4 MÄStV erlassen werden, mit deren Hilfe das Qualitätsprofil der Angebote gestärkt und eine systematischere Qualitätssicherung etabliert werden soll. Dies kann nicht anders als über den Diskurs in den Rundfunkräten geschehen, der organisiert werden muss. Zugleich muss dafür gesorgt sein, dass dieser Diskurs nicht ohne Folgen bleibt, sondern auch wirklich Leitplanken gesetzt werden, die eine messbare Verbesserung der Angebotsqualität zur Folge haben. Die GVK hat im Februar 2023 drei Sachverständige damit beauftragt, sie bei der Erstellung eines Entwurfs der Qualitätsrichtlinie zu unterstützen (vgl. Interessenbekundungsverfahren vom 20.12.2022), der mit den Rundfunkräten diskutiert und weiterentwickelt wird. Daneben gilt es, ein Verfahren für die „flexibilisierte Beauftragung“ von Angeboten nach § 32a MÄStV zu entwickeln und eine entsprechende Satzung zu genehmigen. Sollten die Intendantinnen und Intendanten entscheiden, dass ein lineares Angebot (oder mehrere) künftig ausschließlich digital verbreitet und ins Internet überführt oder eingestellt werden soll, werden sich die Rundfunkräte der ARD damit befassen und an den sog. Dreistufentest angelehnte Verfahren durchführen müssen.
Schließlich setzt sich die GVK gegenüber den Intendantinnen und Intendanten schon länger für mutige, langfristig wirksame Reformen und Modernisierungsprozesse im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den ARD-Anstalten ein. Diese Bemühungen betreffen nicht nur die Aufsicht in der ARD, sondern auch die ARD insgesamt.
Die GVK hat die Geschäftsstelle Deutscher Public Corporate Governance Musterkodex (D-PCGM) beauftragt, sie dabei zu begleiten, die Aufsicht in den Landesrundfunkanstalten und auf ARD-Ebene im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und bei möglichst weitgehendem Erhalt methodischer Vielfalt zu harmonisieren. Der zu erarbeitende Kodex der ARD adressiert aber auch Fragen der Unternehmenssteuerung und des Zusammenwirkens zwischen Aufsicht und Geschäftsleitung. Es geht also um nicht weniger als einen ARD-weiten Governance-Kodex, in dem aktuelle Praktiken mit Blick auf eine "Good Governance" bewertet, weiterentwickelt und verbindlich geregelt werden. Die Anstalten sollen sich dann auf den Kodex selbstverpflichten und regelmäßige sog. Entsprechenserklärungen abgeben.
Die GVK versteht es als stetige Aufgabe, Reformbemühungen zu fördern und weiterführende Maßnahmen, auch aus der ARD heraus anzumahnen. In der GVK-Sitzung am 25./26. April 2023 in Bonn werden insbesondere die laufenden Projekte zu einer Reform der ARD und die Vorgaben aus dem MÄStV weiter beraten.
19.4.2023