Herleitung von Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zur Überprüfung dieser gem. § 31 Abs. 4 MÄStV für die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz

Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) sucht bis zum 16.1.2023 Unternehmen, Institute oder Freischaffende, die Interesse an der Mitarbeit bei der Definition von Qualitätsstandards für öffentlich-rechtliche Angebote i.S. der Umsetzung der Vorgaben aus § 31 Abs. 4 MÄStV haben.

I. Verfahrensgrund

Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag wird die Aufsichtsgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio gem. § 31 Abs. 4 voraussichtlich verpflichten, für die Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio Richtlinien aufzustellen und die Intendantinnen und Intendanten in Programmfragen zu beraten. Die Richtlinien sollen die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung umfassen. Die Richtlinien sind voraussichtlich in dem Bericht n. § 31 Abs. 2 MStV (sog. ARD-Selbstverpflichtung) zu veröffentlichen und regelmäßig zu überprüfen.

II. Verfahrensgegenstand

Intention der "Qualitätsrichtlinie der Gremien" ist eine durchgängige und wirksame Verpflichtung auf eine dem Funktionsauftrag dienende Angebotsqualität. Die Gestaltung der Richtlinie muss nach Ansicht der GVK auf ein praxisnahes Verfahren der Qualitätsbewertung abzielen, das auf allen Ebenen der Befassung mit Qualität Anwendung finden kann und einen profilschärfenden Kreislauf der Befassung mit Qualität in Gang setzt, wie er vom Normgeber intendiert ist. Die Qualitätsstandards bilden die gemeinsame Grundlage für den Qualitätsdiskurs auf Ebene der Programmentwicklung und -herstellung durch die Anstalten und der Programmbeobachtung durch die Rundfunkräte, der Befassung mit Programmbeschwerden und dem Dialog mit dem Publikum über das Programm. Im Übrigen bleibt die Programmhoheit der Sender und deren operative Programmgestaltungskompetenz unberührt.

Ziel ist es, ein sinnvolles Zusammenspiel zwischen den bestehenden ARD-Grundsätzen zur Zusammenarbeit (§ 31 Abs. 1 MStV), den künftigen Qualitätsrichtlinien der Gremien (§ 31 Abs. 4 Satz 1 MÄStV) und der alle zwei Jahre vorzulegenden ARD-Selbstverpflichtung (§ 31 Abs. 2 MStV) herzustellen.

Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards

Zentrales Element der "Qualitätsrichtlinie der Gremien" sind zu definierende Qualitätsstandards. Erwartet wird,
1.) dass die Qualitätsstandards aus der Auftragsbeschreibung in § 26 MStV und den ARD-Wertedimensionen abgeleitet und mit Blick auf den Funktionsauftrag vorsortiert werden insoweit sie
  • eine aktive Gewährleistung freier Meinungsbildung zu relevanten Themen auf tragfähiger Grundlage absichern
  • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft (im Hinblick auf die Diskursfähigkeit) berücksichtigen helfen
  • Integration und Partizipation ermöglichen
  • ein ebenso umfassendes wie auch schwerpunktmäßig vertiefendes Angebot ermöglichen
  • die Einhaltung journalistischer Exzellenz absichern.
2.) dass die Qualitätsstandards griffig als "Prinzipien" oder "Maximen" für jedermann verständlich formuliert und anhand von konkreten Beispielen aus unterschiedlichen Genres veranschaulicht werden, um ein möglichst gemeinsames Verständnis für Programmmacher/-innen, Programmverantwortliche, Programmbewerter/-innen und Rezipienten/-innen zu schaffen
3.) dass für jeden Qualitätsstandard qualitative und/oder quantitative Indikatoren benannt werden, die eine Grundlage für eine Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen Standards darstellen
4.) dass die nachlaufende Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards in der gesamten ARD und auf allen Ebenen nach einem standardisierten Prozess erfolgen kann.

Standardisierter Prozesse zur Überprüfung der Qualitätsstandards

Die Einführung dieser Prozesse soll mittels eines Manuals unterstützt werden. Auf Seiten der Rundfunkräte soll das Manual sowohl bei der laufenden Programmbegleitung/-beobachtung als auch bei der Beschwerdebearbeitung zur Anwendung kommen.

III. Gegenstand der Dienstleistung

1.) Herleitung von Qualitätsstandards, sodass sie o.g. Ansprüchen genügen (Ableitung aus § 26 MStV und ARD-Wertedimensionen, Sortierung, Griffigkeit, Veranschaulichung und Nennung von Indikatoren)
2.) Erstellung eines praxisbezogenen Anwendungsmanuals (max. 10 Seiten), welches die Standards listet und den zur Überprüfung der Einhaltung der Standards nötigen diskursiven Prozess beschreibt. Dieser beginnt mit einer dem Beurteilungsgegenstand angemessenen Auswahl an zu überprüfenden Standards und endet mit der Dokumentation der Bewertungsschritte sowie einem Abgleich mit der bisherigen Bewertungspraxis. Das Anwendungsmanual soll ebenfalls in der Richtlinie n. § 31 Abs. 4 MÄStV verankert werden. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen.
3.) Dokumentation und Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen, dazu
  • Persönliche Vorstellung von Zwischenergebnissen sowie des finalen Ergebnisses (vsl. in Videokonferenzen) vor der GVK bzw. ggf. den zuständigen Rundfunkräten/ Ausschüssen der Rundfunkräte oder der GVK; Bereitschaft zu Expertengesprächen,
  • Bereitstellung von Möglichkeiten (z.B. einer Schulung/eines Schulungsvideos), die den Wissenstransfer und somit eine rasche und ARD-weite Etablierung des Qualitätsdiskurses ermöglichen,
  • kontinuierliche enge Abstimmung mit der Geschäftsstelle der GVK im gesamten Prozess.

IV. Leistungszeitraum

Die Auftragsvergabe an die/ den Sachverständige/n wird voraussichtlich am 20.1.2023 erfolgen. Das Ergebnis ist bis spätestens 8.3.2023 vorzulegen.

V. Einzureichende Unterlagen

  • Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen in Bezug auf Erfahrungen mit der Bewertung der Medienqualität, insb. in Bezug auf öffentlich-rechtliche Inhalte.
  • Konzept, aus dem das Vorgehen zur Aufstellung von Qualitätsstandards und eines Anwendungsmanuals ersichtlich wird.
  • Kostenkalkulation unter Angabe der Bruttokosten. Dabei sind sowohl die Stundensätze als auch die voraussichtliche Stundenzahl sowie weitere voraussichtlich anfallende Kosten aufzugliedern. (Bitte um Angabe eines Pauschalpreises und ggf. Regiestundensatzes)
  • Vorlage eines Projektplans mit Darstellung des Zeitaufwands inkl. Ressourcenallokation.

VI. Bewerbungsfrist

Das Angebot ist schriftlich bis zum 16.01.2023 per Post mit Betreff "Qualitätsstandards Angebot" an den Vorsitzenden der GVK, Herrn Rolf Zurbrüggen, unter folgender Adresse zu richten:

ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
Geschäftsstelle
Hopfenstraße 4
80335 München

Wir bitten zudem zeitgleich um Zusendung der digitalen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an geschaeftsstelle@ard-gvk.de.

VII. Auswahlverfahren

Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt insbesondere nach folgenden Auswahlkriterien:
  • spezifische Expertise (u.a. Erfahrungsnachweis: Referenzkunden, Referenzprojekte; Mitarbeiterstruktur/ Kapazitäten)
  • Unabhängigkeit
  • Kosten
  • Zeitbedarf

Die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird vorausgesetzt.

VIII. Allgemeine Hinweise

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein förmliches Interessenbekundungsverfahren nach der Landeshaushaltsordnung. Die Durchführung dieses Interessenbekundungsverfahrens ist freiwillig, die Teilnahme unverbindlich. Kosten werden nicht erstattet.

Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Gremiengeschäftsstelle der GVK unter geschaeftsstelle@ard-gvk.de.

20.12.2022