Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) sucht bis zum 16.1.2023 Unternehmen, Institute oder Freischaffende, die Interesse an der Mitarbeit bei der Definition von Qualitätsstandards für öffentlich-rechtliche Angebote i.S. der Umsetzung der Vorgaben aus § 31 Abs. 4 MÄStV haben.
Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag wird die Aufsichtsgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio gem. § 31 Abs. 4 voraussichtlich verpflichten, für die Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio Richtlinien aufzustellen und die Intendantinnen und Intendanten in Programmfragen zu beraten. Die Richtlinien sollen die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung umfassen. Die Richtlinien sind voraussichtlich in dem Bericht n. § 31 Abs. 2 MStV (sog. ARD-Selbstverpflichtung) zu veröffentlichen und regelmäßig zu überprüfen.
Intention der "Qualitätsrichtlinie der Gremien" ist eine durchgängige und wirksame Verpflichtung auf eine dem Funktionsauftrag dienende Angebotsqualität. Die Gestaltung der Richtlinie muss nach Ansicht der GVK auf ein praxisnahes Verfahren der Qualitätsbewertung abzielen, das auf allen Ebenen der Befassung mit Qualität Anwendung finden kann und einen profilschärfenden Kreislauf der Befassung mit Qualität in Gang setzt, wie er vom Normgeber intendiert ist. Die Qualitätsstandards bilden die gemeinsame Grundlage für den Qualitätsdiskurs auf Ebene der Programmentwicklung und -herstellung durch die Anstalten und der Programmbeobachtung durch die Rundfunkräte, der Befassung mit Programmbeschwerden und dem Dialog mit dem Publikum über das Programm. Im Übrigen bleibt die Programmhoheit der Sender und deren operative Programmgestaltungskompetenz unberührt.
Ziel ist es, ein sinnvolles Zusammenspiel zwischen den bestehenden ARD-Grundsätzen zur Zusammenarbeit (§ 31 Abs. 1 MStV), den künftigen Qualitätsrichtlinien der Gremien (§ 31 Abs. 4 Satz 1 MÄStV) und der alle zwei Jahre vorzulegenden ARD-Selbstverpflichtung (§ 31 Abs. 2 MStV) herzustellen.
Die Einführung dieser Prozesse soll mittels eines Manuals unterstützt werden. Auf Seiten der Rundfunkräte soll das Manual sowohl bei der laufenden Programmbegleitung/-beobachtung als auch bei der Beschwerdebearbeitung zur Anwendung kommen.
Die Auftragsvergabe an die/ den Sachverständige/n wird voraussichtlich am 20.1.2023 erfolgen. Das Ergebnis ist bis spätestens 8.3.2023 vorzulegen.
Das Angebot ist schriftlich bis zum 16.01.2023 per Post mit Betreff "Qualitätsstandards Angebot" an den Vorsitzenden der GVK, Herrn Rolf Zurbrüggen, unter folgender Adresse zu richten:
ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
Geschäftsstelle
Hopfenstraße 4
80335 München
Wir bitten zudem zeitgleich um Zusendung der digitalen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an geschaeftsstelle@ard-gvk.de.
Die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird vorausgesetzt.
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein förmliches Interessenbekundungsverfahren nach der Landeshaushaltsordnung. Die Durchführung dieses Interessenbekundungsverfahrens ist freiwillig, die Teilnahme unverbindlich. Kosten werden nicht erstattet.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Gremiengeschäftsstelle der GVK unter geschaeftsstelle@ard-gvk.de.
20.12.2022