Gutachten zur Modernisierung des Verfahrens der Finanzbedarfsermittlung

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder arbeiten an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn sich die Rundfunkkommission der Länder bis Ende 2022 über Auftrag und Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigt haben wird, sollen in einem zweiten Schritt ab 2023 Fragen der Finanzierung der Anstalten diskutiert werden.

Vom Staatsvertragsgeber vorgesehen ist, dass die Anstalten bei der Modernisierung von Methoden und Verfahren zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs mitwirken (vgl. RFinStV § 3 Abs. 6 Satz 1). Die Vorsitzenden der gesetzlichen Aufsichtsorgane der ARD-Rundfunkanstalten haben sich vor diesem Hintergrund in den vergangenen beiden Jahren intensiv mit dem Verfahren der Finanzbedarfsanmeldung und -ermittlung befasst. Veranlasst dazu sahen sie sich insbesondere aus Verantwortung vor den Beitragszahlenden, die ein Recht darauf haben, dass die Anstalten jederzeit ihren Auftrag erfüllen können und die dafür nötigen Mittel möglichst wirtschaftlich und sparsam verwenden. Der von den Landesrundfunkanstalten angemeldete Bedarf wurde im Zuge der Prüftätigkeit der KEF in den vergangenen Jahren signifikant angepasst.

Die Vorsitzenden der Aufsichtsorgane haben daher gemeinsam über die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) eine prozessbegleitende Begutachtung des Verfahrens in Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten beauftragt. Hierfür wurde die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG ausgewählt.

Mit dem von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG nun vorgelegten Gutachten soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie der Beitrag methodisch ermittelt wird und zugleich Vorschläge unterbreitet werden, wie einzelne Verfahrensschritte optimiert werden können. Das Gutachten soll allen Verfahrensbeteiligten hierbei als gemeinsame, sachorientierte Diskussionsgrundlage dienen. Der Gutachter wurde beauftragt, völlig unabhängig alle Verfahrensbeteiligten in den Blick zu nehmen.

Das Gutachten ist in einem kooperativen Prozess entstanden, in den sich alle Beteiligten einbringen konnten. Mit den Erkenntnissen und Empfehlungen des Sachverständigen können sich nun alle Verfahrensbeteiligten zunächst individuell auseinandersetzen und zu Bewertungen kommen. Die GVK ist sich mit den Beteiligten in ARD und KEF einig, dass man erst anschließend miteinander in einen Austausch zu dem Gutachten gehen wird. Die GVK setzt angesichts der hohen Bedeutung des Verfahrens auf Transparenz und gleiche Möglichkeiten der Kenntnisnahme der im Gutachten enthaltenen Ergebnisse und Empfehlungen.

Die GVK begrüßt eine möglichst breite fachliche Diskussion und wird entsprechende Rückmeldungen in den weiteren Austausch mit den Entscheidungsträgern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seiner gesetzlichen Aufsicht, der Rundfunkkommission und der KEF einbringen. Die GVK dankt allen Verfahrensbeteiligten für die erfreuliche, kooperative Unterstützung bei der Erstellung des Gutachtens und den sich in den kommenden Monaten anschließenden Beratungsprozess bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen.

Das PDF des Gutachtens zum Download

11.10.2021