Die Gremien – Aufsicht der ARD

Die Rundfunk- und Verwaltungsräte beaufsichtigen die Arbeit der ARD-Anstalten. Dabei wird die Arbeit jeder Landesrundfunkanstalt und der Deutschen Welle gesondert unter die Lupe genommen. Für die Gemeinschaft der ARD koordiniert die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) die Tätigkeiten der Aufsichtsgremien, insbesondere im Hinblick auf gemeinschaftliche Sendungen, Einrichtungen und Aufgaben. Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit in der GVK sind der ARD-Staatsvertrag (insb. §7 Abs. 2) und die ARD-Satzung (insb. §5a Abs. 1 und 2).

Aktuelles

Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen der Gremienvorsitzendenkonferenz – Richtlinien und Verfahrensordnungen, Pressemitteilungen, Fachartikel und Interviews sowie Positionen und Standpunkte.

Aufgaben

  • Die GVK berät die Intendantenkonferenz der ARD, insbesondere bei grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung und -struktur, der Unternehmensstrategie und der Rundfunkpolitik. Den Gremienvorsitzenden sind hierbei Themen wie gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in und für die digitale Gesellschaft (z.B. Medienkompetenzvermittlung, Barrierefreiheit), vielfältige und qualitativ hochwertige Sportberichterstattung, Schärfung des öffentlich-rechtlichen Programmprofils, Qualitätsevaluation und Qualitätsmanagement besonders wichtige Anliegen.

Sitzungen, Ausschüsse und Veranstaltungen

Die Gremienvorsitzenden kommen zu etwa 10-15 Sitzungen pro Jahr im Plenum und seinen Ausschüssen zusammen. Dreimal im Jahr findet die ARD-Hauptversammlung statt, die sich aus den Intendantinnen und Intendanten sowie den Gremienvorsitzenden zusammensetzt.

Senderübergreifende und internationale rundfunkpolitische Fragestellungen diskutiert die GVK in jährlichen Abständen mit den Gremienspitzen des ZDF, des ORF und der SRG (3sat-Gremientreffen). Regelmäßig findet auch ein informeller Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit dem Präsidium des ZDF-Fernsehrats sowie den Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten statt.

Termine der GVK 2024:
- 13. März 2024 (Finanzausschuss)
- 19. März 2024 (Telemedienausschuss)
- 23./24. April 2024 (Plenum mit ARD-Hauptversammlung)
- 28. Mai 2024 (Telemedienausschuss)
- 12. Juni 2024 (Finanzausschuss)
- 24./25. September 2024 (Plenum mit ARD-Hauptversammlung)
- 16. Oktober 2024 (Telemedienausschuss)
- 17. Oktober 2024 (Finanzausschuss)
- 18. Oktober 2024 (Partner-Gremientreffen)
- 26./27. November 2024 (Plenum mit ARD-Hauptversammlung)

Mitglieder

GVK-Kontaktadresse

GVK-Geschäftsstelle
Hopfenstraße 4
80335 München

E-Mail: geschaeftsstelle[at]ard-gvk.de

Die Geschäftsstelle der GVK ist i.d.R. von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass die GVK die Tätigkeit der Aufsichtsorgane der ARD-Anstalten koordiniert, aber nicht selbst Aufsicht führt.

Zuschriften zum Programm der ARD werden daher an den für die programmliche Aufsicht zuständigen Rundfunkrat der jeweils redaktionell verantwortlichen Landesrundfunkanstalt (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR, WDR) oder an die ARD-Zuschauerredaktion für die Gemeinschaftsangebote "Das Erste" und ARD Mediathek weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass Programmbeschwerden nach schriftlichem Eingang nur bearbeitet werden können, wenn hinreichend klar ist, auf welche konkrete Sendung Sie sich beziehen und dargelegt wird, worin ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Programmgrundsätze gesehen wird.

Für Anliegen zum Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig.

Verantwortlich im Sinne § 5 Telemediengesetz für den Inhalt der Seiten der GVK auf ARD.de ist Dr. Sebastian Hügel, Geschäftsführer der GVK.

Datenschutzbeauftragter

Zuständig für den Datenschutz in der GVK-Geschäftsstelle ist der BR als Sitzanstalt.

Kontakt

Bayerischer Rundfunk
Der Datenschutzbeauftragte
Rundfunkplatz 1
80335 München
datenschutz@br.de

Betroffenenrechte

Soweit die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, steht Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 21 BayRG) zu. Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte geltend machen, teilen Sie bitte mit, in welchem Zusammenhang die Daten an den BR übermittelt bzw. vom BR erhoben wurden.

Detaillierte Informationen zur Datenspeicherung finden Sie auf br.de.

8.11.2024