Die Rundfunk- und Verwaltungsräte beaufsichtigen die Arbeit der ARD-Anstalten. Dabei wird die Arbeit jeder Landesrundfunkanstalt und der Deutschen Welle gesondert unter die Lupe genommen. Für die Gemeinschaft der ARD koordiniert die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) die Tätigkeiten der Aufsichtsgremien, insbesondere im Hinblick auf gemeinschaftliche Sendungen, Einrichtungen und Aufgaben. Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit in der GVK sind der ARD-Staatsvertrag (insb. §7 Abs. 2) und die ARD-Satzung (insb. §5a Abs. 1 und 2).
Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen der Gremienvorsitzendenkonferenz – Richtlinien und Verfahrensordnungen, Pressemitteilungen, Fachartikel und Interviews sowie Positionen und Standpunkte.
Die GVK berät die Intendantenkonferenz der ARD, insbesondere bei grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung und -struktur, der Unternehmensstrategie und der Rundfunkpolitik. Den Gremienvorsitzenden sind hierbei Themen wie gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in und für die digitale Gesellschaft (z.B. Medienkompetenzvermittlung, Barrierefreiheit), vielfältige und qualitativ hochwertige Sportberichterstattung, Schärfung des öffentlich-rechtlichen Programmprofils, Qualitätsevaluation und Qualitätsmanagement besonders wichtige Anliegen.
Maßgebliche Aufgabe der GVK ist die Koordinierung und Abstimmung der Gremientätigkeit in der föderalen ARD im Bereich Finanzen, Telemedien und Angebotsqualität. Da die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten eine in erster Linie anstaltsbezogene Prüfung vornehmen, führt die GVK diese Einzelbetrachtungen zu einer Gesamtschau über die ARD zusammen. Die finanzielle und programmstrategische Entwicklung von ARD-Gemeinschaftseinrichtungen und -aufgaben ist regelmäßiger Befassungspunkt in den Sitzungen der GVK. Auch bei der alle zwei Jahre anstehenden Erstellung der programmlichen Leitlinien der ARD koordiniert die GVK die dezentralen Beratungen der Gremien der Landesrundfunkanstalten.
Die GVK hat konkrete Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Gremien formuliert und entsprechende "Mindeststandards für mehr Transparenz der Gremienarbeit" beschlossen. Zentraler Punkt ist dabei der Ausbau des Informationsangebots auf den Webseiten der Rundfunkgremien. Darüber hinaus regt die GVK an, einen regelmäßigen Einblick in die Gremienarbeit zu geben, beispielsweise durch Newsletter.
Die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten kontrollieren die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmgrundsätze. Die Rüge eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Programmauftrag kann in einem förmlichen Beschwerdeverfahren beim zuständigen Rundfunkrat geltend gemacht werden. Nach dem in der ARD geltenden Federführungsprinzip ist für die Behandlung von Beschwerden und Eingaben diejenige Landesrundfunkanstalt zuständig, die den Beitrag in das Gemeinschaftsprogramm der ARD eingebracht hat. Die GVK übernimmt dabei stets nur eine zuleitende bzw. koordinierende Funktion.
Die Kontaktdaten zu Ihrem Rundfunkrat finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Landesrundfunkanstalten bzw. der Deutschen Welle.
- Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR)
- Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr)
- Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (mdr)
- Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
- Rundfunkrat von Radio Bremen
- Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb)
- Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks (SR)
- Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR)
- Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR)
- Rundfunkrat der Deutschen Welle (DW)
Die Beschwerde muss sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen. Allgemeine Programmkritik, bei der keine Verletzung von gesetzlichen Programmgrundsätzen geltend gemacht wird, ist an den Zuschauerservice Ihrer Rundfunkanstalt zu richten.
Im gesetzlich vorgeschriebenen Dreistufen-Testverfahren wirkt die GVK bei der Genehmigung von Onlineangeboten mit. Sofern es sich um Gemeinschaftsangebote der ARD handelt (z.B. DasErste.de, kika.de) obliegt es der GVK, alle Rundfunkgremien in den Beratungsprozess einzubeziehen und das Verfahren zu strukturieren.
Weitere Infos zum Dreistufentest-Verfahren
Hinweis zu Aufwandsentschädigungen
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bekommen die Rundfunk- und Verwaltungsratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung sowie ggf. Sitzungsgeld aus dem Etat der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Umfang und Höhe richten sich nach den dortigen Regelungen. Angaben hierzu sind in der Regel auf den Webseiten der Gremien veröffentlicht.
Die Gremienvorsitzenden kommen zu etwa 10-15 Sitzungen pro Jahr im Plenum und seinen Ausschüssen zusammen. Dreimal im Jahr findet die ARD-Hauptversammlung statt, die sich aus den Intendantinnen und Intendanten sowie den Gremienvorsitzenden zusammensetzt.
Senderübergreifende und internationale rundfunkpolitische Fragestellungen diskutiert die GVK in jährlichen Abständen mit den Gremienspitzen des ZDF, des ORF und der SRG (3sat-Gremientreffen). Regelmäßig findet auch ein informeller Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit dem Präsidium des ZDF-Fernsehrats sowie den Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten statt.
Termine der GVK 2024:
- 13. März 2024 (Finanzausschuss)
- 19. März 2024 (Telemedienausschuss)
- 23./24. April 2024 (Plenum mit ARD-Hauptversammlung)
- 28. Mai 2024 (Telemedienausschuss)
- 12. Juni 2024 (Finanzausschuss)
- 24./25. September 2024 (Plenum mit ARD-Hauptversammlung)
- 16. Oktober 2024 (Telemedienausschuss)
- 17. Oktober 2024 (Finanzausschuss)
- 18. Oktober 2024 (Partner-Gremientreffen)
- 26./27. November 2024 (Plenum mit ARD-Hauptversammlung)
GVK-Geschäftsstelle
Hopfenstraße 4
80335 München
E-Mail: geschaeftsstelle[at]ard-gvk.de
Die Geschäftsstelle der GVK ist i.d.R. von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass die GVK die Tätigkeit der Aufsichtsorgane der ARD-Anstalten koordiniert, aber nicht selbst Aufsicht führt.
Zuschriften zum Programm der ARD werden daher an den für die programmliche Aufsicht zuständigen Rundfunkrat der jeweils redaktionell verantwortlichen Landesrundfunkanstalt (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR, WDR) oder an die ARD-Zuschauerredaktion für die Gemeinschaftsangebote "Das Erste" und ARD Mediathek weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass Programmbeschwerden nach schriftlichem Eingang nur bearbeitet werden können, wenn hinreichend klar ist, auf welche konkrete Sendung Sie sich beziehen und dargelegt wird, worin ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Programmgrundsätze gesehen wird.
Für Anliegen zum Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig.
Verantwortlich im Sinne § 5 Telemediengesetz für den Inhalt der Seiten der GVK auf ARD.de ist Dr. Sebastian Hügel, Geschäftsführer der GVK.
Zuständig für den Datenschutz in der GVK-Geschäftsstelle ist der BR als Sitzanstalt.
Bayerischer Rundfunk
Der Datenschutzbeauftragte
Rundfunkplatz 1
80335 München
datenschutz@br.de
Soweit die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, steht Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 21 BayRG) zu. Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte geltend machen, teilen Sie bitte mit, in welchem Zusammenhang die Daten an den BR übermittelt bzw. vom BR erhoben wurden.
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8.11.2024