Seit mehr als 60 Jahren berät der ARD-Programmbeirat die ARD-Programmdirektion und die Videoprogrammkonferenz (früher: Fernsehprogrammkonferenz). Grundlage seiner Arbeit sind § 7 des ARD-Staatsvertrags und Abschnitt 2c des ARD-Fernseh- und Videovertrags. Seine Aufgabe ist es, das Programm zu beobachten und Anregungen und Empfehlungen zu Inhalten und Struktur der Gemeinschaftsangebote zu geben – vor allem für das Erste Deutsche Fernsehen, die ARD Mediathek und der Social Media-Angebote der ARD, aber auch der Spartenkanäle der ARD sowie der Kooperationsprogramme 3sat, KiKA, phoenix und funk.
Der ARD-Programmbeirat kommt zu zehn Sitzungen im Jahr zusammen. Regelmäßig nimmt die ARD-Programmdirektorin oder ihr/e Stellvertreter/in an den Sitzungen teil, viermal pro Jahr trifft sich der ARD-Programmbeirat im Rahmen seiner Sitzungen zu gemeinsamen Beratungen mit der Videoprogrammkonferenz. Zu einzelnen Themenbereichen lädt der ARD-Programmbeirat die verantwortlichen Koordinationen oder Redaktionen, aber auch externe Fachleute in seine Sitzungen ein.
Vorsitzende des ARD-Programmbeirats ist seit Januar 2024 Gabriele Hammelrath. Als solche ist sie Mitglied der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und berichtet regelmäßig in den GVK-Plenarsitzungen sowie der ARD-Hauptversammlung über die Beratungen des ARD-Programmbeirats.
Die Arbeit des ARD-Programmbeirats wird von der GVK-Geschäftsstelle unterstützt, die in München sitzt. Zu deren Aufgaben gehört die organisatorische und inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen.
GVK-Geschäftsstelle
z. Hd. ARD-Programmbeirat
Hopfenstr. 4
80335 München
E-Mail: programmbeirat[at]ard-gvk.de
Hinweis: Der ARD-Programmbeirat wird durch den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag), der voraussichtlich am 1.12.2025 in Kraft tritt, in seiner aktuellen Form abgeschafft. Seine Aufgaben gehen gemäß § 9 Abs. 1 ARD-StV-Entwurf auf die neue Gremienvertreterkonferenz über und werden erweitert.
8.4.2025