Das ist die ARD

Die ARD – der föderale Medienverbund in Deutschland

Die Abkürzung "ARD" kennen (fast) alle, aber was sie genau bedeutet, wissen nur wenige. Doch klar ist: "ARD" steht für frei verfügbare Angebote im Radio, Fernsehen und Internet, die sich an alle Menschen in Deutschland richten. Egal, ob die Nachrichten der Tagesschau, Fußball in der Sportschau, das Sandmännchen im KiKA, der Tatort in der ARD Mediathek oder Hörspiele in der ARD Audiothek. Wir bieten für alle Menschen etwas!

ARD-Karte (Bild: ARD)

Übrigens: "ARD" ist die Abkürzung für „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“. In dieser Arbeitsgemeinschaft haben sich neun regionale Sender (Landesrundfunkanstalten) zusammengeschlossen – wie der Norddeutsche, der Mitteldeutsche und der Bayerische Rundfunk. In diesem föderalen Medienverbund arbeiten die ARD-Sender seit 1950 partnerschaftlich zusammen um ihre Aufgaben gemeinsam besser erfüllen zu können.

Bekanntestes Beispiel dieser Kooperation ist das nationale Fernsehprogramm Das Erste. Hinzu kommen viele weitere gemeinsame Angebote: von der Bundesliga-Konferenz im Hörfunk über die ARD Mediathek bis hin zum ARD-Jugendmedientag. Durch die intensive Zusammenarbeit bei übergreifenden Aufgaben und Prozessen bleibt den Landesrundfunkanstalten mehr Raum, ihr regionales Profil zu schärfen und ihre Verankerung vor Ort zu stärken.
Zehntes Mitglied der ARD ist der aus Steuermitteln finanzierte Auslandssender Deutsche Welle (DW).

Landesrundfunkanstalten

Einrichtungen und Beteiligungen der ARD

Die ARD verwendet Mittel so sparsam und effizient wie möglich. Dazu organisiert sie ihre Arbeit in gemeinsamen Einrichtungen und Beteiligungen, um das Angebot so kostengünstig wie möglich zu produzieren.

ARD-Vorsitz und ARD-Generalsekretariat

ARD-Vorsitz

Kai Gniffke (Bild: SWR /Patricia Neligan)

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD wechseln sich regelmäßig beim Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft ab. Hierfür betraut die Mitgliederversammlung der ARD jeweils eine Rundfunkanstalt für ein Jahr mit der Geschäftsführung. Das geschäftsführende ARD-Mitglied zeichnet in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich und seit längerem üblich.

Der Intendant/die Intendantin der geschäftsführenden Anstalt ist Vorsitzende/r der ARD. Zum 1. Januar 2023 übernahm der Südwestrundfunk die Geschäftsführung der ARD. Der Intendant des SWR, Kai Gniffke, ist somit in dieser Zeit ARD-Vorsitzender.

Der Vorsitzende führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft, lädt zu Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Am Ende seiner Geschäftsführungszeit erstattet er der Hauptversammlung einen Schlussbericht. Unterstützt werden der ARD-Vorsitzende und die geschäftsführende Rundfunkanstalt vom ARD-Generalsekretariat mit Sitz in Berlin.

An den Vorsitz der ARD gebunden sind einzelne Federführungen sowie die Leitung der Ständigen Fachkommissionen, die jeweils beim zuständigen Direktor der geschäftsführenden Anstalt liegt.

ARD-Generalsekretariat

Dr. Susanne Pfab (Bild: ARD /Annette Koroll)

Das ARD-Generalsekretariat in Berlin unterstützt den üblicherweise alle zwei Jahre wechselnden Vorsitz der ARD bei der Geschäftsführung des Senderverbunds bei der strategischen Positionierung der ARD, der Interessenvertretung nach außen und der Öffentlichkeitsarbeit.

ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab ist Ansprechpartnerin für die Politik, für Verbände und gesellschaftliche Institutionen in rundfunk- und medienpolitischen Fragen. Zudem hat die Generalsekretärin innerhalb der ARD für den Bereich der Medienpolitik eine Koordinierungs- und Beratungsfunktion.

Das Generalsekretariat unterstützt den ARD-Vorsitz auch bei der inhaltlichen Vorbereitung und Protokollierung der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Intendantinnen und Intendanten der ARD. Bei diesen Sitzungen wird über alle programmlichen, administrativen, medienpolitischen und technischen Fragen des Senderverbunds entschieden.

Kontakt:

Dr. Susanne Pfab
ARD-Generalsekretärin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
kontakt@ard-generalsekretariat.de
Telefon: (030) 8904 313-11
Fax: (030) 8904 313-19

Für Presseanfragen:

Julia Niesert
Ltg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@ard-generalsekretariat.de
Telefon: (030) 8904 313-20
Fax: (030) 8904 313-29

Einrichtungen der ARD

Die sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen der ARD übernehmen übergreifende Aufgaben und Prozesse wie zum Beispiel die überregionale Berichterstattung (ARD aktuell, ARD-Hauptstadtstudio) oder das Betreiben gemeinsamer Digital-Angebote (ARD Online). Teilweise arbeitet die ARD hierbei eng mit dem ZDF und Deutschlandradio zusammen (z. B. Beitragsservice, ARD.ZDF medienakademie).

Gemeinsame Einrichtungen

Beteiligungen der ARD

Beteiligungen der ARD: ARD-Stift auf Papieren mit Tortengrafik (Bild: ARD)

Durch gemeinschaftliche Beteiligungen organisiert ARD weitere gemeinsame Aufgaben zur Erfüllung des Programmauftrages. Aufgaben wie der Sportrechteeinkauf oder die Produktion und Einkauf von Film/Serien werden an zentraler Stelle wahrgenommen, um die Kosten im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu reduzieren. In einigen Fällen sind auch das ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und/oder der Österreichische Rundfunk (ORF) beteiligt. mehr...

Kommerzielle Tätigkeiten

Über die gemeinschaftlichen Beteiligungen hinaus sind die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten berechtigt, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben. Dabei geht es um Leistungen, die sie Dritten im Wettbewerb anbieten, wie Werbung, Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising, Produktionsdienstleistungen oder Vermietung von Senderstandorten.

Infos zu kommerziellen Tätigkeiten und Beteiligungen

Die kommerziellen Tätigkeiten sind entsprechend der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages (§ 16 a ff. RStV) in rechtlich-selbständige Tochterunternehmen auszulagern, um Quersubventionierungen auszuschließen und Transparenz herzustellen.  Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass die Landesrundfunkanstalten sich unmittelbar oder mittelbar an einem kommerziell ausgerichteten Unternehmen beteiligen dürfen, wenn dies in einem sachlichen Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht. Sie müssen dabei ein effektives Controlling ihrer Beteiligungen einrichten und einen Beteiligungsbericht erstellen.

Weiterführende Informationen zu den kommerziellen Tätigkeiten und Beteiligungen der neun Landesrundfunkanstalten finden Sie hier:

BR: www.br.de
weitere Informationen im Geschäftsbericht

HR: weitere Informationen im Beteiligungsbericht
und im Jahresbericht

MDR: www.mdr.de
weitere Informationen im Beteiligungsbericht
und im Geschäftsbericht

NDR: www.ndr.de
weitere Informationen im Geschäftsbericht

RB: www.radiobremen.de
weitere Informationen im Konzernlagebericht

RBB: alle Informationen im Beteiligungsbericht

SR: www.sr.de
weitere Informationen im Bericht gegenüber der Öffentlichkeit

SWR: www.swr.de
weitere Informationen im Beteiligungsbericht

WDR: www.wdr.de
weitere Informationen im Geschäftsbericht
weitere Informationen im Beteiligungsbericht

2.10.2024