Neben der Programmberatung und -aufsicht kommt den Gremien der einzelnen ARD-Sender beim Abschluss von Programmverträgen durch unsere Rundfunkanstalten ein "Gremienvorbehalt" zu – das heißt, dass sie den Verträgen ab einer bestimmten Höhe zustimmen müssen. Die Aufgreifschwellen in den einzelnen Anstalten sind unterschiedlich hoch: Beim MDR liegt sie beispielsweise bei 5,1 Millionen Euro, bei Radio Bremen bei 1 Million Euro. Maßgeblich ist der von der jeweiligen Anstalt konkret zu leistende Beitrag, das heißt bei gemeinschaftlich im ARD-Verbund finanzierten Vorhaben zählt der auf die jeweilige Rundfunkanstalt entfallende Anteil.
Um Gremienberatungen bei Verträgen über Programmbestandteile unseres ARD-Gemeinschaftsprogramms "Das Erste" auch mit Blick auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Programmen noch besser koordinieren zu können, haben die Intendantinnen und Intendanten der ARD und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) ein erweitertes Informationsverfahren vereinbart. Es gilt in den programmprägenden und kostenintensiven Bereichen "Sport", "Film" (Degeto) und "Vorabend" und gewährt den Aufsichtsgremien umfassende sowie frühzeitige Einblicke in die finanziellen Rahmenbedingungen für den entsprechenden Rechteerwerb. Die Gremienvorsitzendenkonferenz führt gemeinsam mit unseren jeweiligen Programmverantwortlichen in der ARD regelmäßig programmstrategische Debatten zu Film- und Sportrechteerwerb, um so auch ihre Beratungsfunktion wahrzunehmen.
Die aufgeführten Informationen beziehen sich auf die Aufgaben der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) bei der Programmberatung und -aufsicht sowie den Gremieninformationsverfahren inkl. Programmdebatten bezüglich des TV-Gemeinschaftsprogramms der ARD "Das Erste". Darüber hinaus gibt es auch Gremienvorbehalte bei nicht-programmbezogenen Vertragsabschlüssen sowie die regelmäßige Finanzkontrollfunktion der Gremien (z. B. bei den Gemeinschaftseinrichtungen der ARD). Hier finden Sie weitere Informationen zu den vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Gremienvorsitzendenkonferenz.
10.1.2023