In allen neun Landesrundfunkanstalten der ARD sowie für das nationale Fernsehprogramm "Das Erste" gibt es Verfahren der Qualitätssicherung, der Qualitätsmessung und -steuerung. Kern unserer Qualitätssicherung in der ARD für die für jeden zugänglichen und frei empfangbaren Fernseh-, Radio- und Telemedienangebote ist die kontinuierliche und systematische Sicherung der publizistischen und gestalterischen Qualität der journalistischen Programme. Diese Qualität wird in ganz besonderem Maße durch die Redaktionen gestaltet, denn die Journalistinnen und Journalisten sowie Produktionsteams treffen täglich Entscheidungen über die Auswahl und die Gestaltung von Themen und Sendungen.
In den regelmäßigen Redaktionskonferenzen nehmen daher der Austausch und die Diskussion über unsere journalistische Qualität sowie ihre Evaluation einen wichtigen Stellenwert ein. Aber auch im Management der ARD-Gemeinschaftsprogramme und der ARD-Landesrundfunkanstalten spielen die Absicherung und Steuerung von qualitativ hochwertigen Angeboten eine entscheidende Rolle.
Unsere Qualitätssicherung umfasst zudem eine Reihe von weiteren Maßnahmen: So gehört beispielsweise die Sicherstellung einer funktionsfähigen und an neue Medienentwicklungen angepassten Produktions- und Sendeinfrastruktur dazu. Auch die fundierte Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Mittel, die Qualität des Programms zu gestalten.
Neben der Qualitätssicherung gilt es auch, den Erfolg bzw. die Akzeptanz beim breiten Publikum abzusichern. Denn die Angebote der ARD, die als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden, erreichen einen großen Teil der Bevölkerung in Deutschland und finden Akzeptanz.
Um dem Management für die Messung von Qualität und Erfolg einheitliche und verlässliche Grundlagen zu geben, haben sich die verschiedenen Ebenen der ARD-Sender auf einheitliche Kriterien verständigt. Diese basieren – neben den aktuellen wissenschaftlichen Standards – auf dem Rundfunkstaatsvertrag bzw. den Staatsverträgen für die jeweiligen Landesrundfunkanstalten. Diese Kriterien kommen auch in der ARD-Selbstverpflichtung für "Das Erste", dem Gemeinschaftsprogramm der ARD, und für die ARD-Mediathek zum Ausdruck.
Bericht und Selbstverpflichtung sind auf Basis der Zusammenarbeit von ARD-Programmdirektion und ARD Online auch in engem Dialog mit den Gremien entstanden. Ihre Erstellung ist vom Gesetzgeber gemäß § 31 (2) Medienstaatsvertrag alle zwei Jahre gefordert.
15.2.2024