ARD-Selbstverpflichtungen zu Corona-bedingten Maßnahmen gegenüber der Kreativ- und Produzentenlandschaft bis auf Weiteres verlängert

"ARD-Rettungsschirm"

Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Degeto verlängern ihre Zusage zur Übernahme von 50 Prozent der Corona-bedingten Mehrkosten im Schadensfall entlang ihres Finanzierungsanteils ab 1.1.2024 bis auf Weiteres, unterziehen diese Entscheidung aber einer regelmäßigen Wirtschaftlichkeitsprüfung, in Folge derer die Verlängerung beendet werden kann.

Übernahme von Hygienekosten

Zugleich wird auch die Zusage zur Übernahme von Kosten, die durch notwenige und angemessene Hygienemaßnahmen im Rahmen des Branchenüblichen entstehen, bis auf Weiteres verlängert. Der Umfang wird zwischen Produzierenden und jeweiliger Rundfunkanstalt projektindividuell verabredet.

Die ARD hatte bereits Mitte März 2020 erste Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Kreativ- und Produzentenlandschaft beschlossen (siehe ARD-Pressemeldung vom 17. März 2020).

Die Versicherungswirtschaft bietet bisher keine hinreichenden sowie wirtschaftlich vertretbaren Lösungen zur Abdeckung des Corona-Risikos an. Dies stellt ein hohes Risiko für Produzentinnen und Produzenten dar.

Die ARD möchte durch die Verlängerung von Rettungsschirm und Übernahme von Hygienekosten weiterhin die notwendige Sicherheit für Produzentinnen und Produzenten schaffen, das Risiko im Schadensfall nicht allein schultern zu müssen, und gleichzeitig angemessene Präventionsmaßnahmen ermöglichen.

Dies soll unseren Partnerinnen und Partnern die notwendige Sicherheit für die Übernahme und Realisation von Auftrags- und Koproduktionen vermitteln.

Für ARD-TV-Auftragsproduktionen werden dementsprechend ,Corona-bedingte Mehrkosten anteilig in Höhe von 50 Prozent übernommen. Bei teilfinanzierten Auftrags- oder Koproduktionen erfolgt die Übernahme hälftig entlang des jeweiligen Finanzierungsanteils; für den BR bleibt es bei der bekannten Einzelfallprüfung.

Diese Zusage gilt auch für Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeiter-Geld (unter Beachtung der Tarifgagen-Deckelung). Damit reagiert die ARD auf den Kurzarbeits-Tarifvertrag, der zwischen Produzentenallianz, ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) geschlossen wurde.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Häusern

Zu den Details können sich betroffene Produzentinnen und Produzenten an die für die Produktionen zuständigen Herstellungsleitungen wenden. Darüber hinaus kommen als Ansprechpartner/innen auch die Kolleginnen und Kollegen in Betracht, die die Landesrundfunkanstalten und die Degeto als Corona-Ansprechpartner/innen benannt haben.

Leitfaden

Hier können Sie nähere Details zur ARD-Selbstverpflichtung einsehen. Zum konkreten Vorgehen zur Abrechnung von Corona-bedingten Mehrkosten finden Produzentinnen und Produzenten hier einen Leitfaden (Stand: 12.5.2020).

Liquiditätshilfen

In besonderen Fällen kann auf Basis von Einzelfallprüfung Liquiditätshilfe (also eine Abschlagszahlung auf anstehende Vertragsraten) beantragt werden. Eine positive Fortführungsprognose durch den jeweiligen Federführer ist hierbei zwingend. Das Bürgschaftserfordernis bleibt unberührt.

23.10.2023