Für die ARD sind Produzentinnen und Produzenten unverzichtbare Partner zur Erfüllung unseres öffentlich-rechtlichen Auftrags. Mit Blick auf höchstmögliche Programmqualität verstehen wir den Erhalt und die Stärkung einer vielfältigen Produzentenlandschaft als wichtiges Anliegen.
Hier finden Sie die seit 1.1.2021 gültigen fortgeschriebenen ARD-Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation (pdf).
Zur leichteren Verständlichkeit der ARD-Eckpunkte haben wir die häufigsten Fragen an die ARD (FAQ), die Fragestellungen, die die Schiedsstelle erreicht haben, sowie entsprechende Empfehlungen der Schiedsstelle für Sie zum Nachlesen in nachfolgendem Dokument zusammengestellt:
Begleitmaterial zu den ARD-Eckpunkten (pdf).
Seit Beginn des Jahres 2016 haben sich die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Degeto zu neuen Eckpunkten für von ihr beauftragte Fernsehproduktionen in den Genres Fiktion, Dokumentation und Unterhaltung verpflichtet.
Diese Eckpunkte sind eine Selbstverpflichtung, mit der die ARD die Protokollnotizen zum 12. und 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umsetzt. Dort bekräftigen die Länder ihre Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen, Urheberinnen und Urhebern sowie Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.
Die Eckpunkte 2.0 der ARD beinhalten folgende Neuerungen:
Kalkulationsrealismus: Realistische Kalkulationen sind die Grundlagen aller Produktionsaufträge. Seit Anfang 2017 sind zusätzliche Ausgaben der Produzenten/innen kalkulationsfähig. Dazu gehören beispielsweise der "Producer", projektbezogene Rechtsberatungskosten und bei fiktionalen Serien ab sechs Folgen ein "Headautor".
Rechteteilung und Mitfinanzierung mit dem ARD-Schichtenmodell: In der Frage der Rechteverteilung zwischen den Landesrundfunkanstalten und den Auftragsproduzenten setzen die Eckpunkte 2.0 der ARD neue Maßstäbe.
Neben klassischen vollfinanzierten Auftragsproduktionen decken die Eckpunkte 2.0 nun auch teilfinanzierte Produktionen ab. Bei diesen erwirbt der Produzent durch Mitfinanzierung Rechte, die er selbst verwerten kann.
Dafür wurde das "ARD-Schichtenmodell" entwickelt. Es beziffert in "Korridoren" die Werthaltigkeit von Rechten und entspricht durch seine Flexibilität sowohl den Anforderungen der unterschiedlichen Genres als auch der Dynamik des TV-Marktes.
Sender und Produzenten/innen können so eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten im Hinblick auf die konkrete Produktion herstellen. Mit Blick auf die von den Ländern vorgesehenen Änderungen bei den Verweildauern von Inhalten in den Mediatheken durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich die ARD bereits mit Wirkung zum 1.9.2018 zu einer erweiterten Rechteteilung bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen verpflichtet. Dazu wurde das ARD-Schichtenmodell entsprechend weiterentwickelt.
ARD-Leistungsmodell: Zur Stärkung der Innovationskraft und Würdigung der Produzentinnen und Produzenten vergibt die ARD pro Jahr Programmprämien in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro.
Nach einem Punktesystem fließen hier Nominierungen und Auszeichnungen bei wichtigen TV-Preisen wie beispielsweise dem Grimme-Preis, dem Deutschen Fernsehpreis oder dem Goldenen Spatz ein. Die ausgelobten Prämien sind zweckgebunden und dienen der Entwicklung und Förderung neuer TV-Projekte für die ARD.
Mit Wirkung zum 1.1.2019 wurde das ARD-Leistungsmodell an einigen Stellen nachjustiert. Diese vorgezogene Evaluierung hatte die ARD bereits nach der ersten Vergabe der Programmprämien zugesagt. Das bis 31.12.2020 gültige Eckpunktepapier 2.0 (EPP 2.0) finden Sie hier:
Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation (pdf)
Entwicklungskosten und "7 Regeln für einen guten Pitch": Die Eckpunkte 2.0 sehen eine innovationsfördernde Erstattung von Entwicklungskosten unabhängig von der Verwirklichung der Stoffidee im Sender vor. Ein senderseitig geforderter Aufwand wird auch dann pauschal vergütet, wenn ein Produzent/in im Rahmen eines Pitches nicht den Auftrag erhält. Voraussetzung für den Ersatz ist die schriftliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch eine Landesrundfunkanstalt oder die Degeto. Hinzu kommen weitere Regeln für einen guten Pitch: Begrenzung der Teilnehmerzahlen, transparentes Procedere, konkrete Vorgaben, sichere Finanzierung und sicherer Sendeplatz, Erstattung von Pitching-Kosten, Ideenschutz, einheitliche und fortlaufende Betreuung.
Bruttoerlösbeteiligung: Mit der Selbstverpflichtung zu den Eckpunkten 2.0 wurde Anfang 2017 seitens der ARD eine Beteiligung der Produzentinnen und Produzenten an den Bruttoerlösen der Auftragsproduktionen eingeführt.
Das Eckpunktepapier 2.0 in der Fassung vom 22.12.2015 wurde zum 1.4.2018 im Hinblick auf die Bruttoerlösbeteiligung für Produzentinnen und Produzenten (Eckpunkt 3 sowie Anlagen 8a und b) aktualisiert. Damit ging eine Erhöhung der Bruttoerlösbeteiligung auf 17 % und die Einführung einer einheitlichen Musterabrechnung einher. Dadurch wird die Transparenz der Abrechnungen erhöht und das Verfahren beschleunigt.
Schiedsstelle: Zur Klärung grundsätzlicher Anwendungsfragen der Eckpunkte 2.0 ist eine ständige Schiedsstelle eingerichtet worden. Die Schiedsstelle greift nicht in laufende Verhandlungen ein, sondern befasst sich ex post mit konkret benannten grundsätzlichen Anwendungsfragen der Eckpunkte. Sie nimmt keine zweite Kalkulationsprüfung vor und befasst sich nur dann mit Einzelfällen, wenn diese konkrete, über die individuelle Produktion hinaus reichende Fragen in Bezug auf die praktische Anwendung der Eckpunkte aufwerfen. Produzenten und Landesrundfunkanstalten reichen die grundsätzlichen Fragen bei der Vertrauensperson ein. Diese Themen werden gesammelt, abstrahiert, anonymisiert und an zwei Terminen pro Jahr grundsätzlich in der Schiedsstelle besprochen.
Als Vertrauensperson wurde Herr Ulrich Lenze berufen. Er war zuvor Vorsitzender Geschäftsführer der Cinecentrum-Deutsche Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH. Er ist persönlich vertraulich erreichbar unter ulenze@t-online.de.
Im Jahr 2013 haben die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz) Vorstellungen zur Korruptionsbekämpfung und Transparenz innerhalb gemeinsamer Leitlinien formuliert.
Ein zentraler Punkt der Leitlinien ist beispielsweise das gemeinsame Bekenntnis von Produzentenallianz und ARD, konsequent Korruption vorzubeugen. Produzentenallianz und ARD wollen die Transparenz durch einen jährlichen Produzentenbericht deutlich verbessern.
Im Zuge der Debatte um sexuelle Gewalt und Belästigung haben sich ARD und Produzentenallianz dazu verständigt, die gemeinsamen Leitlinien um diesen Aspekt durch eine zusätzliche Ziffer 6 zu erweitern. Das aktuelle Dokument finden Sie hier:
Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den Produzenten (pdf)
Nach mehr als zwei Jahren intensiv geführter Verhandlungen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD verständigt.
Im Sinne einer fairen Rechteverteilung wird mit den neuen Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung der ARD-Anstalten vorgenommen. Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben beim Produzenten und umgekehrt. Im Sinne der bestmöglichen Verwertung der gemeinsam realisierten Filme hat die ARD bei geringer Finanzierungsbeteiligung der Sender auf das Zustimmungserfordernis für eine Pay-TV-Auswertung vor Erstausstrahlung sowie auf eine Erlösbeteiligung zugunsten der Refinanzierbarkeit der Produktionen verzichtet. In Abhängigkeit der jeweiligen Finanzierungsbeteiligungen sind die im Eckpunktepapier geregelten Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle VoD-Auswertung deutlich verkürzt worden. Im Gegenzug wurden die Mediatheken-Verweildauern für die Sender bei Produktionen mit höherem Finanzierungsanteil der Sender verlängert. Neu geregelte Öffnungsklauseln bieten beiden Seiten zusätzliche Flexibilität für Einzelfälle.
Die Eckpunktevereinbarung tritt drei Monate nach Unterzeichnung, die am 14.5.2019 erfolgt ist, in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31.12.2021. Das aktuelle Dokument finden Sie hier:
Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD (pdf)
10.1.2022