Wichtiges Anliegen und Qualitätsmerkmal
Ein besonderes Qualitätsmerkmal unserer ARD-Angebote liegt in der Umsetzung eines effektiven Kinder- und Jugendmedienschutzes mit hohen Standards. Unser Ziel in der ARD ist es, Kinder und Jugendliche vor Medienangeboten zu schützen, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden könnten. Der Jugendmedienschutz ist in unseren Programmen fest verankert sowie wirksam gesichert. Unsere ARD-Rundfunkanstalten prüfen dabei in eigener Verantwortung, ob Sendungen für Kinder und Jugendliche geeignet sind.
Gesetzlich geregelt ist der Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Konkretisiert ist er darüber hinaus in entsprechenden ARD-Richtlinien, ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes sowie in einem von ARD und ZDF entwickelten Leitfaden Jugendmedienschutz.
Die jeweiligen Jugendschutzbeauftragten der neun Landesrundfunkanstalten der ARD und der Deutschen Welle beraten die Programmverantwortlichen bei Entscheidungen und in Zweifelsfällen. Die Beauftragten müssen von unseren Redaktionen bei Fragen der Herstellung, des Erwerbs, der Planung und der Gestaltung von Programmangeboten und bei allen Entscheidungen zur Wahrung des Jugendschutzes angemessen und rechtzeitig beteiligt sowie über das jeweilige Angebot vollständig informiert werden (siehe §7 Abs. 3 JMStV). Die frühe interne Einbindung und Information unserer Jugendschutzbeauftragten ist auch sinnvoll, um mögliche Änderungskosten einer Produktion in einem schon fortgeschrittenen Stadium zu vermeiden.
Zur Stärkung eines einheitlichen Jugendmedienschutzes arbeiten die Beauftragten von ARD und ZDF intensiv zusammen und treffen sich regelmäßig zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Dies geschieht einmal im Jahr auch mit den Jugendschutzbeauftragten der privaten Rundfunkveranstalter.
Die gesetzlichen Regelungen allein reichen allerdings nicht aus, um den Jugendmedienschutz wirksam durchzusetzen. Genauso wichtig ist uns ein vorbeugender Jugendmedienschutz, der auf die Stärkung der Medienkompetenz aller relevanten Zielgruppen gerade mit Blick auf die Vielzahl der Zugangsmöglichkeiten setzt. Ordnungsrechtlicher Jugendmedienschutz und pädagogischer Kinder- und Jugendschutz müssen daher eng miteinander verbunden sein. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und insbesondere wir in der ARD engagieren uns in diesem Bereich vielfältig: Von medienkompetenzvermittelnden und aufklärenden Sendungen und Onlineangeboten über Schulprojekte, Thementage bis hin zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte. Seit 2019 werden die bereits bestehenden Medienkompetenzprojekte der Landesrundfunkanstalten, mit denen die ARD im Rahmen ihres Bildungsauftrages junge Menschen unterstützt, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen und einzuordnen, durch den deutschlandweiten Jugendmedientag der ARD ergänzt.
- ARD-Kriterien zum Jugendmedienschutz
- ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- Jugendmedienschutz-Leitlinien von ARD und ZDF
- Jugendmedienschutz im Bayerischen Rundfunk
- Jugendmedienschutz im Hessischen Rundfunk
- Jugendmedienschutz im Mitteldeutschen Rundfunk
- Jugendmedienschutz im Norddeutschen Rundfunk
- Jugendmedienschutz bei Radio Bremen
- Jugendmedienschutz im Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Jugendmedienschutz im Saarländischen Rundfunk
- Jugendmedienschutz im Südwestrundfunk
- Jugendmedienschutz im Westdeutschen Rundfunk
BR: Dr. Sabine Mader, sabine.mader@br.de
Deutsche Welle: Ina Niemeyer, ina.niemeyer@dw.com
HR: Hedda Coulon, jugendschutzbeauftragter@hr.de
MDR: Luise Schönwald, jugendschutz@mdr.de
NDR: Tobias Fenten, t.fenten@ndr.de
Radio Bremen: Bärbel Peters, baerbel.peters@radiobremen.de
RBB: Dr. Dietmar Schiller, dietmar.schiller@rbb-online.de
SR: Sabrina Eisenbart, seisenbart@sr.de
SWR: Christina Peth, christina.peth@swr.de
WDR: Patrick Wagner, jugendschutz@wdr.de
1.8.2024