Der öffentlich-rechtliche Rundfunk legt nicht selbst fest, wie viele Fernseh- und Radioprogramme er anbietet. Vielmehr entscheiden die Bundesländer mit ihren Länderparlamenten über die Anzahl der Programme und beauftragen diese in ihren jeweiligen Mediengesetzen oder -staatsverträgen.
Auch über die Höhe des Rundfunkbeitrags und damit die finanzielle Ausstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio befinden die Bundesländer. Als Grundlage für eine solche Entscheidung melden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen, ihren Finanzbedarf an. Dieser wird dann durch eine Kommission unabhängiger Sachverständiger, die "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) nach den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft. Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen mit Kenntnissen in unterschiedlichen Bereichen wie z. B. Rundfunkrecht, Rundfunktechnik oder Betriebswirtschaft zusammen. Jedes Bundesland benennt ein Mitglied.
Mindestens alle zwei Jahre legt die Kommission den Landesregierungen einen Bericht vor, in welchem sie die Finanzlage der Rundfunkanstalten beschreibt und bewertet. Alle vier Jahre enthält dieser Bericht in der Regel eine Empfehlung über die zukünftige Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags – dies gültig für den Zeitraum von vier Jahren. Die Beitragsempfehlung der KEF ist anschließend Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente zur Beitragshöhe. Hier finden Sie eine Erläuterung des mehrstufigen KEF-Verfahrens.
Im Februar 2022 hat die KEF den Bundesländern ihren 23. Bericht als Zwischenbericht für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 übergeben. Er berücksichtigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021, wonach der Rundfunkbeitrag entsprechend der KEF-Empfehlung für die Beitragsperiode auf 18,36 Euro anzupassen ist. Zuvor war der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr erhöht und 2015 sogar auf 17,50 Euro gesenkt worden.
Über die Höhe und den Zeitpunkt der Umsetzung des Rundfunkbeitrags entscheiden normalerweise die 16 Landtage der Bundesländer im Rahmen eines Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Dies war gescheitert, nachdem ein Landtag seine Zustimmung verweigert hatte.
Die Finanzen der ARD- Landesrundfunkanstalten werden jedoch nicht nur regelmäßig von der KEF, sondern auch von den Gremien der Sender, durch unabhängige Wirtschaftsprüfer sowie von den Landesrechnungshöfen überprüft. In ihren Geschäfts- und Lageberichten legen die neun Landesrundfunkanstalten jedes Jahr ihre Finanzsituation dar. Darüber hinaus übermittelt die ARD den Landesparlamenten alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht der Arbeitsgemeinschaft über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage.
Mit den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag sowie - zu einem geringen Teil - durch Werbeeinnahmen und sonstige Erträge finanziert der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein vielfältiges Angebot in Fernsehen, Hörfunk und Internet für die Bürgerinnen und Bürger.
ARD-Finanzberichte (Bild: colourbox.de/ARD.de /Andreas Gora)
Alle zwei Jahre geben die ARD-Landesrundfunkanstalten genauso wie das ZDF und das Deutschlandradio gegenüber den Landesparlamenten einen schriftlichen Bericht zur Information über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage ab. Dieses Verfahren wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt. mehr...
22.11.2022