Die Abkürzung "ARD" kennen (fast) alle, aber was sie genau bedeutet, wissen nur wenige. Doch klar ist: "ARD" steht für frei verfügbare Angebote im Radio, Fernsehen und Internet, die sich an alle Menschen in Deutschland richten. Egal, ob die Nachrichten der Tagesschau, Fußball in der Sportschau, das Sandmännchen im KiKA, der Tatort in der ARD Mediathek oder Hörspiele in der ARD Audiothek. Wir bieten für alle Menschen etwas!
ARD-Karte (Bild: ARD)
Übrigens: "ARD" ist die Abkürzung für „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“. In dieser Arbeitsgemeinschaft haben sich neun regionale Sender (Landesrundfunkanstalten) zusammengeschlossen – wie der Norddeutsche, der Mitteldeutsche und der Bayerische Rundfunk. In diesem föderalen Medienverbund arbeiten die ARD-Sender seit 1950 partnerschaftlich zusammen um ihre Aufgaben gemeinsam besser erfüllen zu können.
Bekanntestes Beispiel dieser Kooperation ist das nationale Fernsehprogramm Das Erste. Hinzu kommen viele weitere gemeinsame Angebote: von der Bundesliga-Konferenz im Hörfunk über die ARD Mediathek bis hin zum ARD-Jugendmedientag. Durch die intensive Zusammenarbeit bei übergreifenden Aufgaben und Prozessen bleibt den Landesrundfunkanstalten mehr Raum, ihr regionales Profil zu schärfen und ihre Verankerung vor Ort zu stärken.
Zehntes Mitglied der ARD ist der aus Steuermitteln finanzierte Auslandssender Deutsche Welle (DW).
Die ARD verwendet Mittel so sparsam und effizient wie möglich. Dazu organisiert sie ihre Arbeit in gemeinsamen Einrichtungen und Beteiligungen, um das Angebot so kostengünstig wie möglich zu produzieren.
ARD-Vorsitz
Florian Hager (Bild: hr /Tim Thiel)
Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD wechseln sich regelmäßig beim Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft ab. Hierfür betraut die Mitgliederversammlung der ARD jeweils eine Rundfunkanstalt für ein Jahr mit der Geschäftsführung. Das geschäftsführende ARD-Mitglied zeichnet in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich und seit längerem üblich.
Der Intendant/die Intendantin der geschäftsführenden Anstalt ist Vorsitzende/r der ARD. Zum 1. Januar 2025 übernahm der Hessische Rundfunk die Geschäftsführung der ARD. Der Intendant des hr, Florian Hager, ist somit in dieser Zeit ARD-Vorsitzender.
ARD-Generalsekretariat
Dr. Susanne Pfab (Bild: ARD /Annette Koroll)
Das ARD-Generalsekretariat in Berlin unterstützt den üblicherweise alle zwei Jahre wechselnden Vorsitz der ARD bei der Geschäftsführung des Senderverbunds bei der strategischen Positionierung der ARD, der Interessenvertretung nach außen und der Öffentlichkeitsarbeit.
ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab ist Ansprechpartnerin für die Politik, für Verbände und gesellschaftliche Institutionen in rundfunk- und medienpolitischen Fragen. Zudem hat die Generalsekretärin innerhalb der ARD für den Bereich der Medienpolitik eine Koordinierungs- und Beratungsfunktion.
Die sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen der ARD übernehmen übergreifende Aufgaben und Prozesse wie zum Beispiel die überregionale Berichterstattung (ARD aktuell, ARD-Hauptstadtstudio) oder das Betreiben gemeinsamer Digital-Angebote (ARD Online). Teilweise arbeitet die ARD hierbei eng mit dem ZDF und Deutschlandradio zusammen (z. B. Beitragsservice, ARD.ZDF medienakademie).
Beteiligungen der ARD: ARD-Stift auf Papieren mit Tortengrafik (Bild: ARD)
Durch gemeinschaftliche Beteiligungen organisiert ARD weitere gemeinsame Aufgaben zur Erfüllung des Programmauftrages. Aufgaben wie der Sportrechteeinkauf oder die Produktion und Einkauf von Film/Serien werden an zentraler Stelle wahrgenommen, um die Kosten im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu reduzieren. In einigen Fällen sind auch das ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und/oder der Österreichische Rundfunk (ORF) beteiligt. mehr...
Über die gemeinschaftlichen Beteiligungen hinaus sind die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten berechtigt, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben. Dabei geht es um Leistungen, die sie Dritten im Wettbewerb anbieten, wie Werbung, Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising, Produktionsdienstleistungen oder Vermietung von Senderstandorten.
2.1.2024