Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingt der Befreiungsschlag bei den Versorgungslasten. Nach vierjährigen Verhandlungen hatten die ARD-Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio mit den drei Gewerkschaften ver.di, Deutscher Journalisten-Verband und Deutsche Orchestervereinigung Ende Juli 2017 den Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme paraphiert. Mit dem heutigen Ablauf der Erklärungsfrist, die sich die Gewerkschaften ausbedungen hatten, tritt der Tarifvertrag vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien in den ARD-Anstalten in Kraft. Die offizielle Unterzeichnung durch die Intendantinnen und Intendanten erfolgt im November.
Durch die Tarifeinigung werden ARD und Deutschlandradio bis 2024 vor allem bei den Rückstellungen der Altersversorgungen um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag entlastet. Der finanzielle Aufwand für die Versorgungssysteme kann damit spürbar verringert werden und die betriebliche Altersversorgung wird auf eine neue, dauerhaft tragfähige Grundlage gestellt. Ob und inwiefern diese Effekte ganz oder teilweise den Finanzbedarf der ARD reduzieren können, ist noch mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu klären.
Kernstück des Tarifkompromisses ist eine Reduzierung der Steigerungsraten (Dynamisierung) bei den Versorgungsleistungen: Bislang waren die Rundfunkanstalten tariflich verpflichtet, Gehaltstarifabschlüsse der Häuser automatisch auf die Erhöhungen der Versorgungsbezüge zu übertragen. Im Zuge der kontinuierlich steigenden Lebenserwartung, der andauernden Niedrigzinsphase und bilanzrechtlicher Regelungen hat sich der daraus resultierende finanzielle Aufwand deutlich erhöht.
Mit der in den Tarifverhandlungen nun vereinbarten "x minus 1"-Formel fällt die Rentensteigerung zukünftig in der Regel einen Prozentpunkt geringer aus als die Gehaltssteigerung. Damit wird ein vergleichbarer bilanzieller Einspareffekt wie mit der Ein-Prozent-Dynamisierung des Öffentlichen Dienstes für Angestellte erreicht.
Gleichzeitig treten mit der Einigung bei der Rentendynamisierung zwei weitere Änderungen in Kraft: Zum einen Veränderungen beim Versorgungstarifvertrag (VTV) im Zuge der "Rente mit 67" und zum anderen der neue beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA) für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2017. Die neue beitragsorientierte Versorgung befreit die Rundfunkanstalten von den Kostenrisiken durch Zinsentwicklung und die steigende Lebenserwartung, mit der alle betrieblichen Versorgungswerke zu kämpfen haben.
Die ARD-Vorsitzende Professor Dr. Karola Wille: "Der Tarifvertrag markiert einen Systemwechsel bei den Betriebsrenten und ermöglicht nachhaltige Entlastungen bei den ARD-Landesrundfunkanstalten, der Deutschen Welle und beim Deutschlandradio."
29.9.2017